hallo,
zugunsten des Betreuten ist eine Vormerkung zur Sicherung eines Veräußerungsverbotes im Grundbuch eingetragen. Nun soll das Grundstück verkauft werden und die Betreuerin will die Löschung ohne Gegenleistung bewilligen. Eine Nachfrage hat ergeben, dass das Recht aufgrund von Nachbarschaftsstreitigkeiten eingetragen worden sei, da der Betreute das Nachbargrundstück seinerzeit besessen hat und verhindert werden sollte, dass ein gewisser dritter Nachbar das angrenzende Grundstück erwirbt.
Nun hat der Betreute sein Grundstück aber schon lange veräußert, so dass für ihn der Nachbarschaftsstreit keinerlei Bedeutung mehr hat. Die Verfahrenspflegerin verlangt für die Löschung aber eine Gegenleistung, m.d. Begründung , dass bei der Löschung von Wohnrechten auch Gegenleistungen erwartet werden, selbst wenn diese für die Berechtigten keinen Wert mehr haben.
Wie soll ich mich verhalten ?