KFA jahrelang vergessen


  • Aus meiner Sicht gibt es hier keinen Grund für eine Amtshaftung. Eine Begleichung der Forderung mit daraus resultierender geringeren Zinsen wäre jederzeit möglich gewesen (wie es ja auch geschieht, siehe den Beitrag von 13).

    Sehe ich auch so, nur darum ging es in dem Ausgangsfall ja nicht....


    Aus meiner Sicht schon, da die TS u. a. schrieb: "Der arme Rechtsnachfolger: Zinsen von 2008 bis jetzt und das ohne, das er was von seinem Glück weiß..."

    Unabhängig von der Rechtsnachfolge hätte auch der ursprüngliche Schuldner den Betrag zeitnah begleichen können.

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