Namensänderung kirchliche Stiftung

  • Hallo zusammen,

    mir liegt ein Antrag mit zwei Unterschriften (ohne Siegel) der Stiftungsaufsicht auf Namensänderung vor:

    eine "Kapellenstiftung..." und eine "Kathol. Kirchenstiftung..." sollen nun "Kathol. Filialkirchenstiftung..." heißen.

    Nach der bayerischen Kirchenstiftungsordnung ist der Name der Stiftung im Stiftungsgeschäft selbst oder in der Satzung zu bezeichnen
    Eine Satzung oder irgendein anderer Nachweis ist aber nicht vorhanden.

    Vorgelegt werden könnte allenfalls ein Antrag der Finanzkammer des Erzbistums als Aufsichtsbehörde der Stiftung mit Unterschrift und Siegel. Ein anderer Nachweis kann nicht erbracht werden.

    Würde euch das genügen?
    Ein Nachweis nach im Sinne des § 29 GBO ist das ja nicht.

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