Hallo
Folgender Sachverhalt:
Jugendamt ist Vormund und schlägt das Erbe aus. Während des Genehmigungsverfahren und Prüfung wechselt der Vormund.
Muss der neue Vormund erneut ausschlagen oder kann die alte Ausschlagung genehmigt und durch den neuen Vormund eingereicht werden?
Habt Ihr Kommentarideen oder Entscheidungen?
Selbst hier im Gericht herrscht Uneinigkeit
Liebe Grüße und eine schöne restliche Woche