Nach teilweiser Meinung soll es möglich sein, dieselbe Person in mehrere Vorstandsämter zu wählen, Rdnr. 383 Handbuch zum Vereinsrecht, Stöber/ Otto, 10. Aufl., Rdnr. 230 Der eingetragene Verein, Sauter/ Schweyer, 19. Aufl. Das wird unter anderem damit begründet, dass Vorstandsämter ja auch unbesetzt bleiben können.
Bei der Gründung müssen alle Vorstandsämter besetzt werden, Rdnr. 13 Der eingetragene Verein, Sauter/ Schweyer, 19. Aufl.
Jetzt stellt sich die Frage, ob schon bei der Gründung dieselbe Person zwei Vorstandsämter besetzen darf. Ich würde in der Konsequenz sagen: Nein.
Wie seht ihr das?
Vielen Dank für die Antworten.