Nachversteuerung der Rente

  • Das Finanzamt versteuert die Rente des Schuldners, der sich in der WVP befindet, nach und will ca. 1000,-- Euro vom Schuldner. Dieser stellt den Antrag, dass dieser Betrag aus der "Masse" bezahlt wird.

    Unter welche Vorschrift bekommt man diesen Antrag?

  • Ich sehe das auch so. Und anscheinend der Stöber auch. Allerdings ist das ja irgendwie ungerecht, denn der Schuldner hat ja überhaupt keinen Einfluss auf diese Steuernachberechnung (was natürlich auch wieder grundsätzlich kein relevanter Einwand ist ;)).
    Ich fand aber die Zusammenstellung in der Entscheidung des AG Norderstedt in der neuen ZinsO 2017, 2189 gar nicht schlecht. Der Entscheider hat sich mal die Mühe gemacht und in der Entscheidung die Rückwirkung von Anträgen aufgedröselt. Wenn man das ungerecht findet, kann man vielleicht da drüber argumentieren.

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Das Finanzamt versteuert die Rente des Schuldners, der sich in der WVP befindet, nach und will ca. 1000,-- Euro vom Schuldner. Dieser stellt den Antrag, dass dieser Betrag aus der "Masse" bezahlt wird.

    Unter welche Vorschrift bekommt man diesen Antrag?

    Die Steuern vermindern beim Arbeitseinkommen das pfändungsrechtliche Nettoeinkommen entsprechend.

    Wenn man überhaupt über den Antrag nachdenken muss, dann kann meiner Meinung nach auf gar keinen Fall der gesamte Nachforderungsbetrag über eine analoge Anwendung des § 850e Nr. 1 ZPO pfandfrei gestellt werden.

    Bei 1.000,00 € Steuernachforderung entfallen 83,33 € auf die monatliche Rente, so dass die monatliche Rente zur Ermittlung den unpfändbaren, bzw. pfändbaren Betrages um diesen Betrag zu vermindern wäre. Bei rückwirkender Berechnung sind also in diesem Fall rd. 56,00 € (7/10) monatlich zu viel an den TH gegangen, wenn der Schuldner keine Unterhaltspflichten zu erfüllen hat.

    Die Erhöhung des unpfändbaren Betrages um den vollen Nachforderungsbetrag kommt daher meiner Meinung nach nicht in Betracht.

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