Wie tragt Ihr denn die französischen Beteiligten in das Grundbuch ein, die regelmäßig mit
a) ihrem Vornamen
b) ihrem Geburtsnamen und
c) verheiratete ...
bezeichnet sind?
Offenbar tragen die Franzosen Ihren Namen weiter mit dem Zusatz "verheiratete/r ... "
im Gegensatz zu unserem Namensrecht, wo Ehename mit dem Zusatz "geborene/r..." bezeichnet werden.