Habe folgenden Fall:
A= Eigentümerin zu 1/4
B und C in Erbengemeinschaft= Eigentümer zu 1/4
A, B und C in Erbengemeinschaft= Eigentümer zu 1/2
Die obigen Eigentümer haben nun nach § 3 WEG die Aufteilung beschlossen. Die Frage ist nun, ob unter Beteiligung von Erbengemeinschaften (ohne eine vorherige Auseinandersetzung) eine Teilung nach § 3 WEG erfolgen kann.
Da grundsätzlich eine Bruchteilsgemeinschaft besteht, würde ich hier eine Teilung nach § 3 WEG als zulässig erachten, bin mir jedoch nicht 100% sicher.
Was meint Ihr?