Vielleicht kann mir jemand auf die Sprünge helfen:
Aus zwei Geldstrafen wird nachträglich gem. § 460 StPO eine Gesamtgeldstrafe gebildet. In einer der beiden ursprünglichen Entscheidungen war auch eine OWi-Geldbuße enthalten, die im Gesamtstrafenbeschluss zwar bei der Darstellung der vorhandenen Rechtsfolgen erwähnt wird, danach aber nicht mehr. Vielmehr lautet der Ausspruch lediglich "Die Einzelstrafen werden nachträglich auf eine Gesamtgeldstrafe von ... zurückgeführt". Der Beschluss ist rechtskräftig.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Geldbuße damit weggefallen ist, wollte das sicherheitshalber aber mal nachlesen - und habe nichts dazu gefunden.
Theoretisch könnte es ja sein, dass die einbezogene Entscheidung nur hinsichtlich der Geldbuße weiterlebt, was mir aber abwegig vorkommt...
Hat jemand hierzu eine Fundstelle?