Hallo zusammen,
ich bin neu in der Versteigerungsabteilung und habe nun folgenden Fall wo ich mir unsicher bin:
Ich habe ein laufendes Verfahren ,was durch die Stadtsparkasse aus einem Gesamtrecht in drei Grundstücke mit eigenen Grundbüchern in alle drei gleichzeitig betrieben wird. Hier liegen die Voraussetzungen für § 18 ZVG vor.
Nun will die Stadtkasse mit jeweils eigenen Forderungen zu den einzelnen Grundstücken beitreten.
Ein Beitritt normal in dieses Verfahren ist ja aufgrund von § 18 ZVG nicht möglich.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich das laufende Verfahren trennen soll und die Stadt jeweils zum neuen Aktenzeichen beitreten lasse oder ob ich das laufende Verfahren einfach so belasse und für die Stadt für die jeweiligen Grundstück neu anordne... und dann gucke wie das noch verbundene Verfahren ausgeht.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Lieben Dank schon mal.