Wiederversteigerung und geringstes Gebot

  • Hallo,

    folgender Fall:

    wegen § 128 Abs.4 bleibt eine Sicherungshypothek in Höhe von 3774,19 EURO bestehen und muss daher im Barteil berücksichtigt werden.Die Zinsen sind laut Grundbuch seit 08.01.2016 in Höhe von 4 % jährlich zu zahlen. Beschlagnehme war am 08.04.2016 und die Eintragung der Sicherungshypothek erfolgte am 11.05.2016.Klar ist mir, dass die laufenden Zinsen bis 14 Tage nach den Versteigerungstermin zu entrichten sind.Rückstände wurden nicht angemeldet.

    Wie werden nun die laufenden Zinsen berechnet ?

    Für Antworten wäre ich sehr dankbar.

    Schöne Grüße


    Europa

  • Ich verstehe die Frage nicht. Worauf willst Du hinaus?

    Ist wirklich nach der Klausurlösung gefragt? M.E. ermittelt man den Beginn der laufenden Zinsen wie immer bei Sicherungshypotheken. Da gehen die Meinungen auseinander:
    These a) Zinsen ohne (besondere) Fälligkeit, daher laufende Zinsen ab Beschlagnahme, hier also 08.04.2016, Rückstände hätte es nur auf Anmeldung gegeben
    These b) Zinsen täglich fällig, letzte Fälligkeit vor Beschlagnahme war der 07.04.2016, laufende also ab 07.04.2016; Rückstände wie immer nur auf Anmeldung.

    Der Unterschied beläuft sich auf 4 % Jahreszins aus 3774,19 EUR für einen Tag, also 0,41 EUR. Im Falle der Anmeldung des vollen Rückstands sind im geschilderten Fall nach beiden Thesen Zinsen ab 08.01.2016 im gG zu berücksichtigen.

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