Hallo,
folgender Fall:
wegen § 128 Abs.4 bleibt eine Sicherungshypothek in Höhe von 3774,19 EURO bestehen und muss daher im Barteil berücksichtigt werden.Die Zinsen sind laut Grundbuch seit 08.01.2016 in Höhe von 4 % jährlich zu zahlen. Beschlagnehme war am 08.04.2016 und die Eintragung der Sicherungshypothek erfolgte am 11.05.2016.Klar ist mir, dass die laufenden Zinsen bis 14 Tage nach den Versteigerungstermin zu entrichten sind.Rückstände wurden nicht angemeldet.
Wie werden nun die laufenden Zinsen berechnet ?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
Schöne Grüße
Europa