Pflegling ist 13 Jahre alt
Den Pflegeltern wurden die Aufgabenkreise Gesundheitsfürsorge, Regelung schulischer Angelegenheiten und Beantragung von Sozialleistungen übertragen.
Ich gehe mal davon aus, dass Sie in diesen Aufgabenkreisen nur gemeinsam vertreten können.
Einzelvertretungsberechtigung ergibt sich nicht aus dem Beschluss.
Die Pflegeeltern haben sich getrennt.
Der Pflegevater stellt nun den Antrag auf Entlassung, da er sich seit dem Auszug aus dem gemeinsamen Haushalt nicht mehr um die Belange des Pfleglings kümmert. Lediglich zu Weihnachten und zum Geburtstag würde er ihn besuchen.
Der Pfleger hat ja wohl keinen Anspruch auf Entlassung, und auch geschiedene Eltern kümmern sich räumlich entfernt um ihr Kind. Aber setzt man die Anforderungen auch bei einer Pflegschaft so hoch an.
Offensichtlich konnte die Pflegerin auch alles alleine regeln.
Ich habe keine Erfahrungen damit und brauch mal Euren Rat.