Ich habe eine Anmeldung bezüglich der Ersteintragung einer GmbH & Co. KG vorliegen.
In der Anmeldung ist folgende allgemeine Vertretungsregelung aufgeführt:
Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er allein. Sind mehrere vorhanden, vertreten jeweils zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinsam.
Ich sehe nun zum ersten Mal eine solche Regelung und bin mir gerade nicht sicher, ob dies zulässig ist und so eingetragen werden kann.
Weder der HRP noch der Baumbach/Hopt erhellen mich da gerade.
Was meint ihr dazu?
Habt ihr Fundstellen, ob es zulässig ist oder nicht?
Danke schon einmal im Voraus.