Guten Morgen liebe Kollegen,
die im Kaufvertrag enthaltene Belastungsvollmacht enthält u.a die Einschränkung, dass die finanzierende Bank in Deutschland als Zoll- und Steuerbürge anerkannt sein muss.
Die jetzt einzutragende Gläubigerin ist wohl vorwiegend in Süddeutschland tätig (XXX Bank eG). Wir kannten sie jedenfalls bisher nicht. Nachdem wir vergeblich gesucht haben: Wer (welche Behörde) erkennt die Bank als Zoll- und Steuerbürge an? Wie kann die Eigenschaft "Zoll- und Steuerbürge" nachgewiesen werden?
Vielen Dank.