Eine RA-Kanzlei hat einen Pfüb-Antrag gegen einen Selbstständigen gestellt. DS ist ein Auftraggeber des Schuldners.
Auf Seite 4 des Antrages wurde lediglich "gemäß gesonderter Anlage" angekreuzt und dort vermerkt "Werkvertrag vom ..." Der 12seitige Vertrag hängt dem Pfüb-Antrag als Anlage an und soll offenbar Bestandteil des Beschlusses werden
Kann man so die Angabe einer Anspruchsbezeichnung auf S. 6 (Anspruch G) umgehen bzw. ist das wegen des Formularzwangs überhaupt zulässig? Hinzu kommt, dass der Vertrag natürlich nicht nur Zahlungsansprüche des Schuldners gegen den DS enthält, sondern auch Rechte des DS.
So einen Fall hatte ich bislang nicht und würde mich daher über zahlreiche Meinungen freuen.