Zugewinnausgleichsviertel auch bei nichtdeutscher Ehe möglich?

  • Problem des Tages

    Hallo, würde mich freuen, wenn ich Hilfe bekäme. Hier an einem kleinen Gericht ist so was sehr selten:


    Verstorben ist 2016 ein niederländischer Staatsbürger, er hat 2007 in den Niederlanden eine Polin geheiratet und lebte seit 2012 in Deutschland.


    Es ist also deutsches Recht anzuwenden, da der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort in Deutschland war.


    Fraglich ist jetzt wie die Quoten sind, denn meine Frage: Kommt hier bezüglich der Ehefrau § 1931 III, 1371 BGB in Frage, sprich das Viertel wegen Zugewinnausgleich und wenn ja- welche Voraussetzungen sind daran geknüpft? Da es sich um eine niederländische Ehe handelt würde ich davon ausgehen, dass es das Viertel nicht gibt, also Ehefrau 1/2 und Eltern jeweils 1/4 erben, Kinder gab es nicht.


    Danke schon mal im Voraus.

    Gruß und schönes WE

  • Die Art und Weise der Fragestellung ist schon erstaunlich.

    Punkt 1: Es muß festgestellt werden, welches Güterrechtsstatut gilt. Danach kann man weiterreden.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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