Kopien von Urkunden für die Akte

  • Liebe Kollegen!

    Sagt mal, fertigen eure Geschäftsstellen eigentlich immer beglaubigte Kopien der vorgelegten erforderlichen Original Personenstandsurkunden für die Akte?

    Hier wird das nämlich in jeder Akte so gemacht.

    Wie macht das eure Geschäftsstelle?

    Ich habe gerade einen Erbscheinsantrag von einem anderen Amtsgericht -im Rahmen der Rechtshilfe- aufgenommen auf dem Tisch. Alle erforderlichen Urkunden liegen jedoch nur in einfacher Kopie bei. Diese Kopien sind mittels umgeknickter Ecke zusammengetackert und darüber befindet sich ein Stempel (Original lag vor) und eine unleserliche Unterschrift.

    Ich gehe natürlich davon aus, dass die Original beim anderen AG vorlagen - bin allerdings über diese Vorgehensweise etwas überrascht. :confused:

    Schönes Wochenende Döner

  • Wenn die Originalunterlagen beim Rechtshilfegericht vorgelegen haben, dann ist es so anzusehen, als wenn sie beim zuständigen Nachlassgericht selbst vorgelegen hätten.

    Habe es auch immer so gemacht, wie beschrieben ("Original lag vor, Kopie für die Akte gefertigt, Cromwell, Lordprotektor als Rechtspfleger").

  • Es sind die Kopien der vorgelegten Originalunterlagen. Und vorgelegtes Original kann natürlich auch eine beglaubigte Abschrift sein. "Orginal" besagt in diesem Zusammenhang also (zutreffend), dass ein originales Schriftstück vorlag und nicht lediglich eine bloße Kopie eines Schriftstücks.

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