Guten Morgen.
Ich erhalte soeben ein Rechtshilfeersuchen aus Ba-Wü mit der dortigen Nachlassakte.
Diese besteht aus einer Loseblattsammlung enthaltend Eröffnunsgverfahren, Ausschlagungen und Erbscheinsverfahren.
Ist das so üblich? Gibt es keine Vorschriften wie z.b. in NRW über die Führung solcher Akten, damit diese übersichtlich sind?