Vielleicht eine einfache Frage, aber so eine Konstellation hatte ich bislang noch nie:
Pfüb-Antrag (wg. gewöhnlicher Forderung) durch RA für Gläubiger beantragt; Vermittlung Zustellung und Aufforderung nach § 840 ZPO gewünscht
vor Erlass des Pfüb Eingang eines Schreiben des Gl.-Vertr.
mit dem Inhalt, dass der Schuldner eine Teilzahlung geleistet habe und dem Antrag, den zu erlassenden Pfüb einstweilen ruhend zu stellen und nicht zur Zustellung an den GVZ weiterzuleiten
Logisch hätte ich ggf. die Bitte gefunden, den Pfüb wegen der Teilzahlung aktuell nicht zu erlassen. Aber den Pfüb erlassen und nicht zustellen, geht das?
(M. E. ist im Gesetz recht eindeutig geregelt, dass erlassene Pfübse dem entsprechenden DS zuzustellen sind. Falls auch der Restbetrag gezahlt wird, hätte ich dann einen Pfüb in der Akte, der nie jemandem zugestellt wurde. )