Hallo.
Ich habe gerade eine Sicherungshypothek nur lastend auf dem 1/2 Anteil des Eigentümers 1.1 eingetragen. Sollte / Muss ich die andere Miteigentümerin zu 1.2 auch von der Eintragung der Sicherungshypothek benachrichtigen? Ihr Anteil am Grundstück ist ja unmittelbar nicht betroffen. Trotzdem war ich mir unsicher.
Danke schon mal für eure Antworten.