Hallo,
folgender Sachverhalt: Der Notar reicht einen Erbteilsübertragungsvertrag zu einem Grundbuch xy Blatt 120 ein. Die Eintragung des neuen Eigentümers in Abt. I erfolgt.
Jetzt fällt Monate später auf, dass der Vertrag zum Grundbuch ab Blatt 120 hätte eingereicht werden müssen und auch dort hätte vollzogen werden müssen.
Jetzt ist natürlich die rechtmäßige Eigentümerin vom Grundbuch xy Blatt 120 gerötet und fälschlicherweise der neue Eigentümer eingetragen, der aber eigentlich in das Grundbuch ab Blatt 120 gehört.
Was nun? Amtswiderspruch? Berichtigung aufgrund einer irrtümlichen Eintragung?