Eintragung im falschen Grundbuch

  • Hallo,

    folgender Sachverhalt: Der Notar reicht einen Erbteilsübertragungsvertrag zu einem Grundbuch xy Blatt 120 ein. Die Eintragung des neuen Eigentümers in Abt. I erfolgt.

    Jetzt fällt Monate später auf, dass der Vertrag zum Grundbuch ab Blatt 120 hätte eingereicht werden müssen und auch dort hätte vollzogen werden müssen.

    Jetzt ist natürlich die rechtmäßige Eigentümerin vom Grundbuch xy Blatt 120 gerötet und fälschlicherweise der neue Eigentümer eingetragen, der aber eigentlich in das Grundbuch ab Blatt 120 gehört.

    Was nun? Amtswiderspruch? Berichtigung aufgrund einer irrtümlichen Eintragung?

  • Hallo,

    folgender Sachverhalt: Der Notar reicht einen Erbteilsübertragungsvertrag zu einem Grundbuch xy Blatt 120 ein. Die Eintragung des neuen Eigentümers in Abt. I erfolgt.

    Jetzt fällt Monate später auf, dass der Vertrag zum Grundbuch ab Blatt 120 hätte eingereicht werden müssen und auch dort hätte vollzogen werden müssen.

    Jetzt ist natürlich die rechtmäßige Eigentümerin vom Grundbuch xy Blatt 120 gerötet und fälschlicherweise der neue Eigentümer eingetragen, der aber eigentlich in das Grundbuch ab Blatt 120 gehört.

    Was nun? Amtswiderspruch? Berichtigung aufgrund einer irrtümlichen Eintragung?

    Und es war jeweils der selbe Eigentümer? Oder warum ist das nicht aufgefallen?
    Im Übrigen wäre bei dem selben Eigentümer nichts falsch gelaufen. Vielmehr betrifft die Erbteilsübertragung den gesamten Nachlass und müsste in allen den Erblasser betreffenden Blättern eingetragen werden.
    Also?

  • Sehe ich auch so, dass bei identischer Eigentumslage das Grundbuch richtig ist, da der Erbteilübertragungsvertrag nur den ganzen Nachlass betreffen kann und nicht nur einen bestimmten Nachlassgegenstand. Eine Eintragung ohne Antrag macht das Grundbuch auch nicht unrichtig und es ist kein Fall eines Amtswiderspruchs.

  • Kannst du den SV nochmal klarstellen, ob die Eigentümer dieselben Personen waren und die Beteiligten das eine GB-Blatt nur vergessen haben, dann wie Vorposter.

    :cup: Man sollte - wenigstens versuchen - stets bemüht zu sein. :schreiben

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!