Über das Vermögen des Rechtsanwalts RA ist das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Rechtsanwaltskammer betreibt die Entziehung seiner Zulassung. RA ist nicht berufstätig; aufgrund einer Erkrankung bezieht er eine Rente.
Bereits vor Verfahrenseröffnung ist RA gegen die Entziehung der Zulassung vorgegangen. Nach erfolglosem Widerspruchverfahren hatte er einen Rechtsanwalt beauftragt, um die Sache klageweise zu klären. Nun, nach Eröffnung des Verfahrens, stellt sich die Frage, ob der Insolvenzverwalter dieses Klageverfahren fortführen muss. Ist die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft überhaupt Massebestandteil? Oder müsste RA – sollte er um seine Zulassung kämpfen wollen – selber einen Rechtsanwalt beauftragen und diesen auch selber bezahlen?