Hallo,
ich habe folgenden Fall:
Den Pflegern wurde die elterliche Sorge für das Kind im Rahmen der Familienpflege nach § 1630 BGB übertragen. Die wollen sich jetzt scheiden lassen, das Sorgerech soll komplett auf die Pflegemutter übertragen werden.
Wer ist jetzt für diesen Beschluss zuständig? Ich oder der Richter?