Ein Verein wurde von zwei Mitgliedern gegründet, die sich zum Vorstand gewählt haben. Später ist der Verein ohne weitere Versammlungen oder Wahlen auf sieben Mitglieder angewachsen und soll jetzt eingetragen werden.
Registergericht meint, an Gründungsversammlung und Vorstandswahl hätten 7 Mitgliedern teilnehmen müssen, die Unterschriften unter der Satzung allein reichten nicht. Was meint ihr?