hallo,
der Rechtsanwalt , der auf einen Berechtigungsschein Beratungshilfe schon abgerechnet hat, bittet ihn, zu entpflichten, da sich die Mandantin einfach nicht meldet und er ständig noch mit Briefen vom gegnerischen Anwalt überzogen wird. Gibt es eine Entpflichtung wie in § 48 BRAO ?