Entpflichtung des Rechtsanwaltes bei Beratungshilfe

  • hallo,

    der Rechtsanwalt , der auf einen Berechtigungsschein Beratungshilfe schon abgerechnet hat, bittet ihn, zu entpflichten, da sich die Mandantin einfach nicht meldet und er ständig noch mit Briefen vom gegnerischen Anwalt überzogen wird. Gibt es eine Entpflichtung wie in § 48 BRAO ?

  • M.E. muss er nur das Mandat niederlegen. Wenn er das dem gegnerischen Anwalt mitteilt, ist dieser standesrechtlich nicht mehr verpflichtet, seine Schreiben ausschließlich an ihn zu richten. Eine Entpflichtung gibt es jedenfalls nicht, das BerH-Mandat ist ein ganz normales vorgerichtliches Mandatsverhältnis, nur die Rechnung geht an die Staatskasse.

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

  • M.E. muss er nur das Mandat niederlegen. Wenn er das dem gegnerischen Anwalt mitteilt, ist dieser standesrechtlich nicht mehr verpflichtet, seine Schreiben ausschließlich an ihn zu richten. Eine Entpflichtung gibt es jedenfalls nicht, das BerH-Mandat ist ein ganz normales vorgerichtliches Mandatsverhältnis, nur die Rechnung geht an die Staatskasse.


    :daumenrau

  • hallo,

    aber welche Möglichkeiten hat die Antragstellerin denn, sich dagegen zu wehren, wenn der RA das Mandat bei Beratungshilfe einfach niederlegt ?
    Die Antragstellerin würde ja für diesen Fall nicht ohne Weiteres erneut Beratungshilfe erhalten.

  • Grundsätzlich muss der RA das Mandat ja auch weiterführen.

    Wenn die Betroffene jedoch durch ihr Verhalten zur Unzumutbarkeit der Mandatsaufrechterhaltung beiträgt, hat sie ihren Anspruch eben dadurch verwirkt. Sie wurde ja bei der Beantragung von Beratungshilfe mehr oder weniger deutlich darauf hingewiesen, dass es in einer Angelegenheit nur einmal Beratungshilfe gibt.

    Wenn sie sich jetzt regelmäßig melden würde und der Fall einfach noch nicht abgeschlossen wäre, läge der Fall anders.

  • Genauso wenige oder viele wie ein zahlender Mandant. Das erste ist natürlich, dass sie sich beim Anwalt wieder meldet und erklärt, warum sie auf seine Briefe nicht reagiert hat. Sie kann ja krank gewesen sein, das weiß aber der Anwalt nicht. Mandatsniederlegung ist ja nichts anderes als Kündigung des Mandatsverhältnisses, das kommt des öfteren vor, von beiden Seiten.
    Klar, für das Problem, das sie hatte, kriegt sie keine BerH mehr. Aber vielleicht für die Beratung wegen Schadenersatz gegen den Anwalt wegen Schlechterfüllung des Beratungsvertrages :teufel:. Aber wenn sie sich nicht gemeldet hat ......

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
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