Über das Vermögen des S ist das Insolvenzverfahren eröffnet (natürliche Person). Es hatte eine kleine Fahrrad-Werkstatt betrieben. Er hatte den Geschäftsbetrieb bereits vor Stellung des Insolvenzantrages eingestellt.
Die Werkstatträume hatte er von V gemietet, der Mietvertrag wurde schon vor Verfahrenseröffnung wirksam gekündigt.
In ihnen befindet sich noch die Werkstattausstattung. Diese hat keinen Wert, der für eine Verwertung durch den IV interessant wäre. Außerdem besteht Vermieterpfandrecht in voller Höhe. IV möchte also gemäß § 170 Abs. 2 InsO dem V die Verwertung überlassen. Damit ist dieser auch einverstanden; er will jedoch eine Nutzungsentschädigung für die Mieträume haben, solange die Werkstatteinrichtung dort noch steht. Bis diese ganz verkauft ist, können noch einige Monate vergehen.
Ist das berechtigt? Falls ja hätte der IV ja keine Möglichkeit, die Masseverbindlichkeiten, die durch diese Nutzungsentschädigung entstehen, zu vermeiden. Der Räumungsanspruch ist doch meines Wissens eine Insolvenzforderung (z. B. OLG Celle 2U 85/07).