Hallo zusammen!
Mir liegt eine Teilungserklärung vor. Beigefügt ist der amtliche Aufteilungsplan nebst Abgeschlossenheitsbescheinigung. Es sollen SNRe an 3 im Gemeinschaftseigentum stehenden Abstellräumen im Kellergeschoss zugeordnet werden. Im amtlichen Plan existieren nur 2 Abstellräume. In der Urkunde wird nunmehr erklärt, dass die Bauausführung insofern von den amtlichen Plänen abweichen wird. Da sich die Lage des Hausanschlussraumes ändert und anstelle von 2 nunmehr 3 Abstellräume gebaut werden. Zur näheren Bezeichnung der Abstellräume wird auf einen neuen Kellergeschossplan (Sondernutzungsplan) Bezug genommen. Brauche ich wegen Paragraf 7 Abs. 4 Nr. 1 WEG jetzt einen neuen mit Siegel und Unterschrift von der Baubehörde versehenen Aufteilungsplan? An dem Sondereigentum hat sich nichts geändert...
Vielen Dank für eure Hilfe!