Unterhaltstitel zur ZV geeignet? Bestimmtheit?

  • Guten Morgen :),

    mir liegt ein Unterhaltstitel aus 2006 zum Erlass eines PÜ's vor.

    Der Leistungsbefehl lautet:

    Der B wird verurteilt, der K zu Händen des gesetzl. Vertreters vom Tage ihrer Geburt an, dem xx.xx.xxxx, Unterhalt i.H. des jeweiligen Regelbetrages nach den Altersstufen gemäß § 1 der Regelbetrags-Verordnung monatlich im Voraus bis zum 1. eines jeden Monats, unter Berücksichtigung des anteiliges Kindergeldes gemäß § 1612 b Abs. 5 BGB, wie folgt zu zahlen:

    - ab dem xx.xx.xxxx: 100 % des jeweiligen Regelbetrages für die 1. Altersstufe, abzgl. des anteiligen Kindergeldes für ein Kind von 5,00 €
    - ab dem xx.xx.xxxx: 100 % des jeweiligen Regelbetrages für die 2. Altersstufe, abzgl. des anteiligen Kindergeldes für ein Kind von 0,00 €
    - ab dem xx.xx.xxxx: 100 % des jeweiligen Regelbetrages für die 3. Altersstufe, abzgl. des anteiligen Kindergeldes für ein Kind von 0,00 €


    Ist dieser Titel bestimmt genug zur Vollstreckung? :gruebel: Ist da jetzt immer nur 5 € bzw. 0,00 € Kindergeld abzuziehen? :confused:

    Liebe Grüße und Danke schonmal :)

  • Nachdem ich ca. 1 1/2 Jahre gebraucht habe, um rauszubekommen, wie diese verdammte Umrechnung von Alttiteln funktioniert, berechne ich das inzwischen immer selber. Das ist mein Spickzettel:


    UMRECHNUNG VON ALTTITELN (Stichttag: 31.12.2007)

    [TABLE='width: 0']

    [tr]


    [TD='colspan: 3']Zeitraum[/TD]
    [TD='colspan: 5']Mindestunterhalt (=100%) [/TD]
    [TD='colspan: 3'](Ast. = Altersstufe)[/TD]

    [/tr][tr][td]

    bis

    [/td][td]

    1. Ast
    (1-5)

    [/td]


    [TD='colspan: 2']2. Ast
    (6-11)[/TD]

    [td]

    3. Ast
    (12-17)

    [/td][td][/td][td][/td]


    [TD='colspan: 2'][/TD]

    [td][/td][td][/td][/tr][tr][td]

    31.12.07
    West:
    Ost:

    [/td][td]

    202
    186

    [/td]


    [TD='colspan: 2']245
    226[/TD]

    [td]

    288
    267

    [/td][td][/td][td][/td]


    [TD='colspan: 2'][/TD]

    [td][/td][td][/td][/tr]


    [/TABLE]

    1. Zahlbetrag nach RbVO bestimmen:

    § 1 = West, § 2 = Ost

    100% * titulierter Prozentbetrag = X

    X + ½ KG - 135% = anzurechnender Kindergeldbetrag (wenn negativ: keine Anrechnung!)

    X – anzurechnendes Kindergeld = Zahlbetrag


    135% - Grenze in €
    [TABLE='width: 0']

    [tr][td][/td][td]

    West

    [/td][td]

    Ost

    [/td][/tr][tr][td]

    1. ASt

    [/td][td]

    273

    [/td][td]

    252

    [/td][/tr][tr][td]

    2. ASt

    [/td][td]

    331

    [/td][td]

    306

    [/td][/tr][tr][td]

    3. ASt

    [/td][td]

    389

    [/td][td]

    361

    [/td][/tr]


    [/TABLE]


    2. Umrechnung zu Mindestunterhalt dann:

    Zahlbetrag nach RbVO + ½ KG / neuen Mindestunterhalt → auf eine Dezimalstelle runden

    z.B. 175,- € + 77,- € = 252,- € / 279,-€ = 90,32% → 90,3 %

    Don't blink. Blink and you're dead. They are fast. Faster than you can believe. Don't turn your back. Don't look away. And don't blink. Good Luck. - The Doctor

  • :eek::eek: Danke! Hatte sowas noch nie auf dem Tisch...
    Und bei dem anzurechnenden Kindergeldbetrag orientiere ich mich jetzt an den 5,00 bzw. 0,00, die ausdrücklich in der Titulierung stehen?
    Ich rechne das gleich mal durch, obwohl ich da noch nicht ganz durch steige :)
    Das Jugendamt hat eine Aufstellung der Rückstände beigefügt, welche für mich jedoch vollkommen unnachvollziehbar ist.

    bei dem 1/2 KG setze ich dann den vollen Kindergeldbetrag für KG ein, welche zu dem Zeitpunkt ausgezahlt wird?


  • Und bei dem anzurechnenden Kindergeldbetrag orientiere ich mich jetzt an den 5,00 bzw. 0,00, die ausdrücklich in der Titulierung stehen?

    Würde ich nicht machen. Ich vermute, dass in deinem Titel an eigentlich "abzgl. des anzurechnenden Kindergeldanteils" tituliert werden sollte und dieser Anteil damals einfach direkt mitberechnet wurde.

    Grundlage der Berechnung ist § 36 ZPOEG, in welchem die Umrechnung von Regelbetragsverorndung zu Mindestunterhalt beschrieben ist (nur leider recht...kompliziert^^). Eine gute Erklärung mit Beispielrechnungen findet man z.B. in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Rostock (Anhang III). Dort ist allerdings nur die Umrechnung erklärt, nicht die Bestimmung des damaligen Zahlbetrages.

    An Stelle der frühere Formulierung "anzurechnender Kindergeldanteil" ist nach Einführung des Mindestunterhaltes die Bestimmung der Anrechnung des vollen (z.B. bei der UVG-Kasse) bzw. hälftigen Kindergeldes (beim anderen Elternteil) getreten.

    bei dem 1/2 KG setze ich dann den vollen Kindergeldbetrag für KG ein, welche zu dem Zeitpunkt ausgezahlt wird?

    Bei welchem 1/2 KG? Und welcher Zeitpunkt? :)


    Hier mal eine Beispielrechnung:
    Das Kind ist am 15.04.1999 geboren. Im Titel steht, dass gem. § 1 RegelbetragsVO [=Westbeträge] 100% des Regelsatzes abzgl. des anzurechnenden Kindergeldanteils zu zahlen sind.


    Für die Umrechnung relevant ist die Situation zum 31.12.2007/01.01.2008.
    Da war das Kind 8 Jahre alt und somit in der 2. Altersstufe.
    100% West waren zum 31.12.2007 in der 2. Ast. 245,- €.
    Das Kindergeld für ein erstes Kind betrug damals 154,- €.
    Der Mindestunterhalt ab 01.01.2008 für die 2. Ast. betrug 322,- €.


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