Guten Morgen allerseits!
In Vorbereitung des Verteilungstermins habe ich mehrere Gläubiger von Zwangssicherungshypotheken um Angabe ihrer Kontoverbindungen gebeten, da ich gemäß § 10 ZVG Erlös zuteilen muss (in diesem Fall Zinsen und Hauptforderung). Diese Gläubiger hatten sich bislang nicht gemeldet bzw. nichts angemeldet. Ein Gläubiger teilt mir nun mit, dass er "keine Ansprüche mehr hat, die die Forderung ausgeglichen wurde".
Wie verfahre ich nun weiter?
Die eingetragenen Zwangshypotheken sind sehr alt, diese aus dem Jahr 1985; das Eigentum hat seitdem 2x gewechselt (vor der Versteigerung).