Hallo zusammen:),
ich hoffe, es kann mir jemand bei folgendem Sachverhalt helfen:
Ein Erbbaurecht (kein Hof) soll veräußert werden. Eingetragener Erbbauberechtigte seit 40 Jahren ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die aus 15 Gesellschaftern - überwiegend Landwirten - besteht. Die GbR ist längst aufgelöst. Bei Auflösung hatte man nicht an das Erbbaurecht gedacht. Die Gründungsgesellschafter von damals sind inzwischen fast alle verstorben. Die Erben bzw. Hoferben sind teilweise auch schon verstorben oder sie leben in Deutschland verteilt und haben wohl kein Interesse daran, entsprechende Erklärungen abzugeben.
Müssen tatsächlich sämtliche Rechtsnachfolger die Erklärungen abgeben oder fallen euch Alternativen ein.
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