Hofübergabe: Vertragsänderung nach LW-Genehmigung

  • Hallo,

    ich habe hier den folgenden Fall:
    Landwirt überträgt den Hof (3 Blätter, nur auf einem ist ein Hofvermerk, der Vertrag bezieht sich aber auf alle 3 Blätter) auf den Sohn im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Es handelt sich um etwa 30 einzelne Flurstücke.
    Der Vertrag wurde vom LW-Gericht genehmigt.

    Nun sind jedoch auf insgesamt 6 der Flurstücke, natürlich brav verteilt auf alle drei Blätter, Verfügungsverbote nach dem FlurBG eingetragen. Dies war bei der Beurkundung des Übergabevertrages bereits der Fall, ist unter den "Belastungen in Abt. II" auch aufgeführt, wurde aber nicht weiter berücksichtigt, d.h. die Übergabe sollte dennoch alle Flurstücke betreffen, dies ergibt sich aus dem Wortlaut des Vertrages sowie aus der Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz.

    Auf Zwischenverfügung bekomme ich vom Notar folgenden Eingang:
    "Unter Bezugnahme auf die Durchführungsvollmacht nehme ich den Umschreibungsantrag bezüglich Flurstück [Auflistung der mit dem VV belasteten Flurstücke] zurück."

    Ich habe das Gefühl, dass das nicht geht, weil sich dadurch der übertragene Gegenstand ja ändert und nicht mehr der Hof als Ganzes übergeben wird.
    Ich habe den Stöber vor mir und bin mir bewusst, dass der Übergeber sich einzelne Grundstücke zurückbehalten darf. Dies ist hier aber ja nicht der Fall, es sollten ursprünglich alle übertragen werden, so ist auch die Auflassung erfolgt und so wurde der Vertrag genehmigt.
    Brauche ich eine neue Genehmigung des LW-Gerichts oder ist die Eintragung möglich?

  • M. E. ist das Verfügungsverbot gem. Flurbereinigungsgesetz keine Grundbuchsperre. Ich hätte nicht zwischenverfügt und den Übernehmer als Eigentümer des gesamten Grundbesitzes eingetragen.

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