Hallo,
ich habe folgenden Fall:
Im GB ist im BV unter lfd. Nr. 1 ein Grundstück bestehend aus zwei Flurstücken, A in B, eingetragen. Unter der lfd. Nr. 2/zu 1 ist 2/1 Mitieigentumsanteil an Flurstück XY (Verkehrsfläche) eingetragen. In Abt. II ist lastend auf der Nr. 2/zu1 des BV eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit eingetragen.
Im Kaufvertrag wird die Auflassung bzgl. des Flurstücks „A“erklärt. Weiter wird im Kaufvertrag ausgeführt, dass die in Abt. II unter lfd. Nr. 1 eingetragene bpD mit übernommen wird.
Vollziehe ich einfach den Vertrag betreffs des Flurstücks „A“? Oder frage ich noch einmal nach, was mit dem 1/2 Miteigentumsanteil (BVNr. 2/zu 1) passieren soll?