Antrag auf Ausnahme vom Jugendstrafvollzug § 89 b JGG

  • Hallo,
    ich habe eine Jugendstrafe, in der die Aussetzung zur Bewährung widerrufen wurde. Inzwischen wurde der Angeklagte festgenommen und am 24.10.2017 der zuständigen JSA zugeführt. Aktuell verbüßt er eine Freiheitsstrafe wegen Widerstand gegen Vollstrteckungsbeamte von 13 Monaten. Im Anschluss soll dann unsere Jugendstrafe vollstreckt werden. Ich habe die Akte an das zuständige Amtsgericht am Sitz der JSA abgegeben. Nun kam der Antrag von der JSA auf Ausnahem vom Jugendstrafvollzug.
    Was habe ich nun zu tun? Muss ich ihn weiterleiten an das nun zuständige Amtsgericht? Muss mein Richter oder ich irgendwas verfügen? Ich hatte bisher noch nie so einen Fall.

    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

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