Hallo zusammen,
ich sitze gerade an einer etwas haarigen Grundbuchsache und hatte gehofft ihr hättet vielleicht ein paar Tipps für mich:
Der Ehemann M ist verstorben und aufgrund notariellem Testament beerbt worden von seiner Frau F als Alleinerbin.
F ist jedoch nur befreite Vorerbin. Nacherbe soll der Sohn des M aus voriger Ehe sein (S). Ersatznacherben die Abkömmlinge des S.
Im Grundbuch ist bereits die Vorerbin als Eigentümerin des Grundstücks eingetragen und der Nacherbenvermerk in dem sowohl S als Nacherbe als auch "seine Abkömmlinge" als Ersatznacherben enthalten sind. Diese allerdings nicht namentlich, im Testament steht auch nur "seine Abkömmlinge".
Soweit so gut,
jetzt hat der Nacherbe S sein Nacherbe ausgeschlagen (nach seinen Angaben um den Pflichtteil geltend machen zu können).
Gleichzeitig teilte er Namen, Anschrift und Geburtsdaten seiner beiden Kinder (A und B) mit. Nach seiner Angabe sind das auch seine einzigen Kinder, beide sind volljährig.
Das heißt der Nacherbenvermerk wäre zu berichtigen.
Die Frage ist:
-wie tragt ihr diese Berichtigung ein? In der Hauptspalte den S röten und in der Veränderungspalte sowas wie "Der Nacherbe das die Erbschaft ausgeschlagen, Ersatzerben sind A und B."?
-müsste man dann nicht auch vermerken, dass auch die eventuellen (derzeit noch nicht existenten Abkömmlinge von A und B Ersatznacherben sind?
-Was brauche ich alles als Nachweis? Theoretisch bräuchte ich ja sogar einen Erbschein, da im notariellen Testament nur "die Abkömmlinge" steht und ich ja nicht in ausreichender Form nachgewiesen habe, dass A und B die einzigen Abkömmlinge von S sind.
Oder liege ich da jetzt komplett falsch?
Für eure Hilfe wär ich euch sehr dankbar