Hallo,
ich habe hier einen Antrag des Jugendamtes bzgl. einer Titelumschreibung wegen Rückforderung des Unterhaltsvorschusses gem. § 7 UVG. Hiergegen wehrt sich der Antragsgegner jetzt, der im Hauptverfahren nicht anwaltlich vertreten war, jedoch ratenfreie VKH hatte. Jetzt beantragt der Rechtsanwalt, dass dem Antragsgegner VKH bewilligt und er beigeordnet werden soll.
Meine Frage ist, deckt die bereits bewilligte VKH vom Hauptsacheverfahren nicht auch die Titelumschreibung ab? Hierfür entstehen doch gar keine neuen Gerichtskosten o.ä.
Und kann man einen Anwalt wegen Einwendungen gegen die Titelumschreibung beiordnen, der im Hauptverfahren gar nicht vertreten hat? Woran mache ich denn hier die rechtliche Schwierigkeit fest?
Liebe Grüße
Beany