Zwangskapitalisierung eine Wohnrechts bei Verkauf

  • Guten Tag,

    als Vertreter einer Bank hoffe ich auf Hilfe in einem Fall eines älteren Herren der auf Grund von Demenz betreut wird. Er hat ein Wohnrecht im Grundbuch unseres Schuldners im ersten Rang eingetragen. Wir als Bank stehen nachranging da es um keine so große Summe geht.

    Unser Schuldner möchte das Objekt verkaufen.

    Das Sozialamt hat das Wohnrecht nun aber so hoch bewertet das die Rechnung für uns als Bank im Zweifel jedoch bei einer Zwangsversteigerung oder auch dem Verkauf eventuell nicht mehr aufgeht. Die Höhe der Bewertung des Sozialamtes ist zunächst nicht nachvollziehbar. Auch der Betreuer des Wohnrechtsinhabers kann die Höhe nicht nachvollziehen. Ich denke aber das wird sich noch klären.

    Natürlich ist uns klar das wir im Rahmen der Zwangsversteigerung nur die Kaufsumme abzgl. Wert des Wohnrechts bekommen. Ob es für unsere Forderung dann reicht sei zunächst mal dahingestellt.

    Bei einem Verkauf wäre jedoch noch die Möglichkeit gegeben, dass das Wohnrecht nicht gelöscht wird und der Neuerwerber des Objektes dieses mit übernimmt. Der Kaufpreis müsste entsprechend angepasst werden. Hier sehen wir als Bank die beste Möglichkeit damit unsere Restforderung gegenüber dem Schulder ausgeglichen werden kann.

    Die Frage ist aber nun ob das Sozialamt eine Kapitalisierung des Wohnrechts durch den Verkauf erzwingen kann? Der Wohnrechtsvertrag enthält hierzu keine Vorgaben.

    Ich möchte mich schon jetzt für Eure Hilfe bedanken.

    Erich

    Einmal editiert, zuletzt von pflegebedürftigerbänker (6. November 2017 um 16:41)

  • Wenn der Käufer das Wohnrecht übernimmt behält der Wohnungsberechtigte zunächst mal seine Rechte aus dem Wohnrecht. Mehr kann er nach dem Gesetz nicht verlangen, da müßte sich schon aus der Bestellungsurkunde etwas ergeben.

    Das Solzialamt als solches kann übrigens, solange nicht übergeleitet ist (soweit dies beim Wohnrecht bzw. den Ersatzansprüchen geht), gar nichts verlangen. Das ist Sache des Betreuers bzw., wegen der Genehmigung, des Betreuungsgerichts.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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