Wegfall der 72-Monats-Frist im vereinfachten Unterhaltsverfahren

  • Moin moin an alle!

    Der Forumsneuling hat direkt mal eine Frage. Leider konnte ich bislang weder hier noch durch sonstige Recherche etwas zu dem Thema finden.

    Es geht um die Neufassung des UVG, genauer gesagt um den Wegfall des § 3. Wenn bereits in einem vereinfachten Unterhaltsverfahren ein Beschluss nach altem Recht erlassen wurde, die 72-Monats-Frist also noch galt, und diese 6 Jahre nun ausgeschöpft sind, ist ein neues Unterhaltsverfahren nach neuem Recht möglich? Zeitliche Überschneidungen gibt es nicht.

    Nach dem Wortlaut des § 249 FamFG wäre eine erneute Unterhaltsfestsetzung nicht möglich, jedoch ist die Doppeltitulierung, welche vom Gesetzgeber ausgeschlossen werden sollte, hier ja nicht möglich.


    Ist der erneute Antrag auf Festsetzung des Unterhalts im vereinfachten Verfahren zulässig oder nicht? Wie seht Ihr das?

    Danke schon mal für mögliche Antworten!

  • Danke für die Verlinkung! Habe das beim besten Willen nicht gefunden.

    Ist auf jeden Fall schon mal ein interessanter Querschnitt durch die Meinungen.

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