Ich befinde mich im Kostenfestsetzungsverfahren nach Freispruch.
Über das Vermögen des Freigesprochenen wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Verwalter und Verteidiger fordern jeweils die Auszahlung an sich.
Kann ich nach Festsetzung einfach hinterlegen und dies den Beteiligten formlos mitteilen? Oder müsste ich das in den Festsetzungsbeschluss aufnehmen und auf Rechtsmittel warten?
Der Verteidiger hat der Hinterlegung bereits widersprochen.