Hallo zusammen,
ich habe vorliegend einen Antrag vorliegen auf Beratungshilfe. Die Antragstellerin verfügt jedoch über eine nicht selbst genutzte Eigentumswohnung. Diese ist ja nach einschlägiger Rechtssprechung für die Beratungskosten einzusetzen. Nun besteht jedoch noch der Kredit über den Kaufpreis, sodass auch wenn sie es einsetzen würde, kein Vermögen zur Zahlung der Anwaltskosten gegeben wäre.
Lehne ich den Antrag nun trotzdem ab mit Begründung der Wohnung oder ist die Beratungshilfe zu gewähren, da Sie ja dennoch über kein Vermögen verfügt?
Danke im Voraus.
Liebe Grüße
Phantom