Belege zur Rechnungslegung

  • Hallo liebe Mitstreiter :)

    Da ich in der Suchfunktion zwar vieles zu Online Auszügen aber nichts zu Umsatzausdrucken gefunden habe, hier ein neuer Thread:

    Der Betreuer reicht die RL ein mit einigen kopierten Belegen und einer Umsatzübersicht für das gesamte letzte Betreuungsjahr. Normalerweise habe ich immer ein Buchungsprotokoll nebst den Originalauszügen oder Onlineauszügen..
    Wie seht ihr das mit der Umsatzübersicht? Die kann man doch sicherlich manipulieren. Obwohl ich dem Betreuer das nicht zutraue, weil der seine Arbeit immer gut und gewissenhaft macht, aber irgendwie störe ich mich daran, dass ich nur diese Umsatzübersicht habe.
    Er reicht natürlich eine Bestätigung des Betroffenen ein, dass dieser eigenständig über das Konto verfügt hat für den Abrechnungszeitraum.

    Mittlerweile habe ich so langsam das Gefühl, dass sich die Betreuer ihrer Pflicht zum ordnungsgemäßen Erstellen der RL nicht mehr so bewusst sind sondern es immer als Last ansehen und diese so schnell wie möglich von sich wegschieben wollen.. :gruebel:

  • Hatten wir schon mal irgendwo.
    Ich verlange jedenfalls zur Umsatzübersicht zusätzlich die Online-Kontoauszüge in PDF-Form.
    Den Trend, die Aufstellung über Einnahmen und Ausgaben zum Girokonto durch die Umsatzlisten ersetzen zu wollen , kenne ich auch.

  • Also ich persönlich mag Umsatzübersichten! Sie sind übersichtlicher als Kontoauszüge, gehen nicht verloren, zeigen bei jeder Buchung auch den aktuellen Kontostand an und es können keine Übertragungsfehler passieren, wie bei einer selbst geschriebenen Ein- und Ausgabenliste. Sie erleichtern also sowohl dem Betreuer als auch mir die Arbeit.

    Und wie soll der Betreuer die manipulieren? Man loggt sich im Online-Portal der Bank ein, wählt den Zeitraum aus und klickt auf "drucken".

    Don't blink. Blink and you're dead. They are fast. Faster than you can believe. Don't turn your back. Don't look away. And don't blink. Good Luck. - The Doctor

  • Ich habe auch nichts gegen die Umsatzlisten. Bei unseren örtlichen Banken ist oben der Kopf der Bank drauf und meist noch ein Stempel der Bank mit der Unterschrift eines Mitarbeiters (wenn die am Schalter angefordert werden). Was will man mehr? Und was die Manipulation angeht: In Zeiten von Photoshop usw. kann, mit entsprechender krimineller Energie, nahezu alles geändert werden (zudem gibt es da durchaus elegantere Methoden Vermögen beiseite zu schaffen, wir hatten schon ein paar "kreative" Betreuer im Bezirk :mad:). Ich bin eigentlich ganz dankbar, wenn der Betreuer nicht selbst eine Aufstellung macht sondern die Kontoauszüge komplett über den Kopierer zieht oder eine Umsatzliste besorgt und die jeweiligen Buchungen dort mit den Belegnummern versieht. Dann muss ich schon nicht nach irgendwelchen Übertragungsfehlern suchen (zudem ist das Abschreiben der Kontoauszüge ja wirklich nur Beschäftigungstherapie für den Betreuer und hat in meinen Augen keinen Nutzen). Mittlerweile habe ich diese Umsatzlisten schon diversen ehrenamtlichen Betreuern vorgeschlagen, da man damit weniger Fehler fabrizieren kann und schneller fertig wird.

  • Ich habe auch keine grs. Einwände gegen die Umsatzlisten; ohne die zugehörigen PDF-Auszüge aus dem Onlinepostfach reichen die mir aber nicht !
    Gibt allerdings auch Berufsbetreuer die Banking-Programme benutzen wie z.B. StarMoney.
    Da würde ich ggf. über meinen Schatten springen.

  • Bei der Rechnungslegung genügen im Regelfall die über die Banking-Software ausdruckbaren Umsatzübersichten als ausreichender Beleg für die einzelnen Kontobewegungen, sofern keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass die Auszüge nicht richtig erstellt oder dass sie manipuliert oder gefälscht sein könnten (LG Neuruppin Rpfleger 2017, 212).

  • Ich habe auch keine grs. Einwände gegen die Umsatzlisten; ohne die zugehörigen PDF-Auszüge aus dem Onlinepostfach reichen die mir aber nicht !
    Gibt allerdings auch Berufsbetreuer die Banking-Programme benutzen wie z.B. StarMoney.
    Da würde ich ggf. über meinen Schatten springen.

    StarMoney hat auch eine Betreuerin bei mir, wird auch akzeptiert ;)

  • Die bloßen Umsatzlisten genügen nicht. Regelmäßig enthalten diesen einen Aufdruck, dass sie nicht rechtsverbindlich sind. Häufig fehlt es auch an einem Anfangs- und Endbestand. Somit lässt sich nicht feststellen, ob eventuell Buchungen fehlen.

    Die Umsatzlisten können jedoch anstelle einer handgeschriebenen Buchungsliste eingereicht werden. Zu deren Prüfung benötige ich dann jedoch die Original-Kontoauszüge (Online-Ausdrucke oder vom Automaten).

  • Die Umsatzliste ist die vom Gesetz geforderte Gegenüberstellung von Einnahme und Ausgaben.

    Und die Kontoauszüge die vom Gesetz geforderten erteilten Belege, die beizufügen sind.

    Mehr ist nicht zu fordern. Weniger nicht zu akzeptieren.

  • Es ist mehr zu fordern: Belege für alle die durch die Kontoauszüge ausgewiesenen Abbuchungen und Eingänge iSv Rechnungen, Auszahlungsquittungen an den Betroffenen o.ä
    Der Kontoauszug an sich belegt ja nicht die Rechtmäßigkeit der Abbuchung, geschweige denn die ordnungsgemäß Verwendung des Geldes.

    Oder habe ich Yarras Beitrag missverstanden?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!