Habe mal wieder eine Auslandzustellung eines Strafbefehls, diesmal in Polen. Dabei habe ich mal wieder über juris REO (Strafsachen) in die RiVASt reingesehen. Dabei sehe ich, dass diese (bzw. zumindest ihr allgemeiner Teil) bereits seit 31.12.2016 aufgehoben sein soll. Stimmt das? Falls ja: Was nun? Beim Länderteil Polen steht nichts davon, dass dieser aufgehoben ist. Dort steht nur "Gültig ab 01.08.2012".
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