Teilerbauseinandersetzung

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgenden Fall:

    Erbengemeinschaft Mutter und Tochter als Eigentümer eingetragen. Seitens eines Notars wird ein Teilerbauseinandersetzungsvertrag eingereicht und zwar mit folgendem Inhalt:
    Die Mutter überträgt ihren 1/2 ideellen Anteil an dem vorstehend aufgeführten Grundbesitz auf ihre Tochter. Die Tochter nimmt die Übertragung an. Des Weiteren verpflichtet sich die Tochter, ab dem o1.10.2017 monatlich einen Betrag in Höhe von 300 Euro zu zahlen. Schuldrechtlich wird vereinbart, dass die monatliche Zanlung auf Lebenszeit zu zahlen und das Recht gegen Todesnachweis der Zahlungsrmpfängerin Löscharbeiten ist. Es wird bewilligt und —antragt, die Eintragung einer Reallast in Höhe eines Betrages von 300 Euro. Unter Bezugnahme auf die vorstehende Bewilligung.
    Dann erklären Mutter und Tochter, dass zu dem Nachlass auch ein Konto mit einem Guthabenbetrag gehört. Dieses Guthaben haben die Mutter und der Verstorbene angespart, der Anteil des Verstorbenen geht nunmehr auf die Tochter über.

    Mal abgesehen davon, dass die notarielle Urkunde keine Bewilligung und keinen Antrag auf Eintragung des Eigentumswechsels enthält bin ich mir einfach nicht sicher, ob es sich tatsächlich um eine Teilerbauseinandersetzung handelt. Sollte es sich tatsächlich um eine teilweise Auseinandersetzung handeln, wäre eine Auflassung von Mutter und Tochter als Erbengemeinschaft an Tochter erforderlich. Aber könnte es nach dem Inhalt des Vertrages nicht auch sein, dass es sich um eine Erbauseinandersetzung handelt?

  • Es macht keinen Unterschied, in beiden Fällen muss aufgelassen werden und zwar, wie du richtig schreibst, von Erbengemeinschaft auf Miterbin. Eine Übertragung eines ideellen Grundstücksanteils ist nicht möglich.

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