• Hallo,

    die Kosten des Verfahrens wurden gegeneinander aufgehoben. Der Antragsteller hatte einen Vorschuss gezahlt, welcher teilweise mit den Kosten des Antraggegners verrechnet wurde. Der Antragsgegner war nicht anwaltlich vertreten.

    Es wird beantragt, die hälftigen Kosten gegen den Antragsgegner festzusetzen. Ich habe nun die Zustellungskosten für den Kostenfestsetzungsbeschluss vom Antragsteller erfordert. Dieser teilt mit, diese nach Nr. 9002 GKG nicht entstanden sein dürften, da noch keine 10 Zustellungen erfolgten. Bisher haben wir die Zustellungskosten bei der Kostenfestsetzung unabhängig von der Anzahl der Zustellungen immer erfordert.

    Liegen wir da falsch?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!