Ich stehe gerade auf dem Schlauch .....
Pfändung nach § 850 d ZPO beim Arbeitgeber.
Freibetrag plus 1/2 des Mehrbetrages darf er haben.
Jetzt fragt der Drittschuldner, was mit dem Weihnachtsgeld ist.
Gehört das zu dem Mehrbetrag oder unpfändbar?
Hebt § 850d ZPO den § 850a ZPO auf?
Ich würde sagen d hebt a auf und das Weihnachtsgeld ist Mehrbetrag.
Bin mir aber gerade sehr unsicher.