Hallo zusammen,
ich habe im Forum leider nichts Passendes gefunden, daher meine Frage: Ich habe einen Vergütungsantrag einer Verfahrenspflegerin vorliegen. Die Pflegerin war wiederum für die Vertretung der unbekannten Erben im Verfahren zur Festsetzung der Nachlasspflegervergütung bestellt worden. Jetzt hat sie in ihrer Abrechnung 7 Minuten für die Fertigung ihres Vergütungsantrages angesetzt. Die Kosten dafür bekommt sie doch aber nicht aus der Staatskasse oder liege ich da jetzt ganz falsch? Für mich fällt das eigentlich nicht mehr in ihren Aufgabenkreis. Dass sie dafür Zeit gebraucht hat, steht außer Frage, aber das liegt doch in der Natur der Sache und kann nicht auf Kosten der Staatskasse gehen oder?