Hallo !
Folgender Fall beschäftigt mich gerade :
Habe ein Verfahren von einem anderen Gericht übernommen.
Dort wurde vor Abgabe der Verkauf des Wohnhauses der Betreuten betreuungsgerichtlich genehmigt.
Die Betreute wohnt weiterhin in dem Haus.
In dem notariellen Kaufvertrag wurde gleichzeitig auch ein Mietvertrag zwischen der Betreuten und den Käufern für das Haus abgeschlossen. Das Mietverhältnis beginnt mit dem Tag der vollständigen Kaufpreiszahlung und läuft auf unbestimmte Zeit. Das Kündigungsrecht richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Dem Kaufvertrag als Anlage beigefügt ist nochmals ein ausführlicher Mietvertrag.
In dem Genehmigungsbeschluss wurden nur die Erklärungen der Betreuerin zum Kaufvertrag und der GS-Bestellung genehmigt.
Ich bin der Meinung, dass der Mietvertrag keine Genehmigung braucht.
In einem anderen Verfahren habe ich jetzt einen Genehmigungsbeschluss, in dem aber auch die Erklärungen zum Mietvertrag mit genehmigt worden sind.
Was meint ihr ?