Mietvertrag nicht genehmigt

  • Hallo !

    Folgender Fall beschäftigt mich gerade :

    Habe ein Verfahren von einem anderen Gericht übernommen.

    Dort wurde vor Abgabe der Verkauf des Wohnhauses der Betreuten betreuungsgerichtlich genehmigt.
    Die Betreute wohnt weiterhin in dem Haus.
    In dem notariellen Kaufvertrag wurde gleichzeitig auch ein Mietvertrag zwischen der Betreuten und den Käufern für das Haus abgeschlossen. Das Mietverhältnis beginnt mit dem Tag der vollständigen Kaufpreiszahlung und läuft auf unbestimmte Zeit. Das Kündigungsrecht richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Dem Kaufvertrag als Anlage beigefügt ist nochmals ein ausführlicher Mietvertrag.

    In dem Genehmigungsbeschluss wurden nur die Erklärungen der Betreuerin zum Kaufvertrag und der GS-Bestellung genehmigt.

    Ich bin der Meinung, dass der Mietvertrag keine Genehmigung braucht.

    In einem anderen Verfahren habe ich jetzt einen Genehmigungsbeschluss, in dem aber auch die Erklärungen zum Mietvertrag mit genehmigt worden sind.

    Was meint ihr ?

  • Der Mietvertrag ist nicht genehmigungsbedürftig, wenn -wie hier - der Betroffene MIETER ist.

    In Betracht käme allenfalls die Erforderlichkeit einer Genehmigung nach § 1907 Abs. 3 BGB:
    - Verpflichtung zur wiederkehrenden Leistung (+) (=Miete)
    - Vertragsverhältnis über 4 Jahre (+) (da meist auf unbestimmte zeit)

    ABER: der Absatz 3 wird teleologisch reduziert in den Fällen, in denen eine Kündigung des Vertrages zu jedem Zeitpunkt ohne größere Verluste des betroffenen möglich ist. Da Mietverträge mit einer Frist von 3 Monaten jederzeit ohne Angabe von Gründen oder Erfüllung sonstiger Voraussetzungen gekündigt werden können und dadurch auch keine Nachteile entstehen, fällt die Abschluss eines Mietvertrages unter diese Ausnahme.

    Wohlgemerkt aber eben nur, wenn der Betroffene Mieter ist (da für Vermieter andere Kündigungsfristen und -voraussetzungen gelten).

    Don't blink. Blink and you're dead. They are fast. Faster than you can believe. Don't turn your back. Don't look away. And don't blink. Good Luck. - The Doctor

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