Kontofreigabe der etwas anderen Art

  • Schuldner hebt 800 EUR ab, kommt 10 Minuten später wieder in die Bank, teilt mit, dass er eigentlich nur 500 EUR abheben wolle und zahlt 300 EUR, die er vorher woher auch immer, z. B. Schwarzgeld, Geschenk von Omma, usw. erhalten hat, wieder ein. *schwupp* wurde mit dem Beschluss dann der Gläubiger übervorteilt und der Pfändungsfreibetrag um 300,00 EUR erhöht. Ziemlich einfache Masche für die Schuldner... :eek:

    :confused::confused: Die Aussage macht doch überhaupt keinen Sinn, oder versteht ich das nur nicht?
    Oder welche Sinn sollte es für den Schuldner haben die 300 EUR Scheine (die er schon vorher hatte) gegen andere 300 EUR Scheine (die aus dem Automaten) zu tauschen? :gruebel:

  • Schuldner hebt 800 EUR ab, kommt 10 Minuten später wieder in die Bank, teilt mit, dass er eigentlich nur 500 EUR abheben wolle und zahlt 300 EUR, die er vorher woher auch immer, z. B. Schwarzgeld, Geschenk von Omma, usw. erhalten hat, wieder ein. *schwupp* wurde mit dem Beschluss dann der Gläubiger übervorteilt und der Pfändungsfreibetrag um 300,00 EUR erhöht. Ziemlich einfache Masche für die Schuldner... :eek:

    :confused::confused: Die Aussage macht doch überhaupt keinen Sinn, oder versteht ich das nur nicht?
    Oder welche Sinn sollte es für den Schuldner haben die 300 EUR Scheine (die er schon vorher hatte) gegen andere 300 EUR Scheine (die aus dem Automaten) zu tauschen? :gruebel:


    Das sehe ich genauso. Weiß auch nicht so recht, was Tanja für einen Sachverhalt konstruieren wollte.

    (Davon abgesehen, würde wohl kein "vernünftiger" Schuldner bar vorhandene Geldmittel auf sein gepfändetes Konto einzahlen.)

  • (Davon abgesehen, würde wohl kein "vernünftiger" Schuldner bar vorhandene Geldmittel auf sein gepfändetes Konto einzahlen.)

    Oh doch. Das passiert andauernd. Gerne auch mit Geld, was sie zum Geburtstag geschenkt bekommen haben


    Da scheinen die hiesigen Schuldner cleverer zu sein. Zumindest hatte ich noch keinen einzigen Freigabeantrag wegen Überschreitung des Pfändungsfreibetrages durch eine Bareinzahlung auf dem Tisch.

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